- Rammgewerbe
- (Einrammen von Pfählen im Wasserbau); wird als Gewerbe, das handwerksähnlich betrieben werden kann, in der Anlage B der Handwerksordnung in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe geführt.
Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens . 2015.